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Channel: Kommentare zu: Gesprächs – Raum
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Von: Markus Tolksdorf

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Danke für die ausführliche Antwort. Mir ist es natürlich völlig klar, mit dem Artikel 23 des GG. Ich wollte es nur einfach hinterfragen und bin mit Deiner Antwort frei von allen Selbstzweifel geworden. Manchmal denke ich nämlich, ich verstehe etwas falsch und dann frage ich lieber nach. Dieser Satz mit dem maschinell erstellten Schreiben, den habe ich bisher immer als Lüge ausgegeben und den “Schreibern” mitgeteilt, dass dieser Satz nur für elektronisch versendete Post gilt (z. B. eMail), Schreiben, welche auf dem Postwege versendet werden sind nicht elektronisch versendet worden und somit ohne Unterschrift weder klagefähig noch fristsetzend, es sind einfache Musterschreiben. Das klappt tatsächlich immer gut, dann bekommt man entweder keine Antwort oder eine nach dem BGB unterzeichnete Version ;-)

Wenn ich es für notwendig halte, schreibe ich gerne folgende Zeilen…dann haben die etwas zu tun ;-)

<>

Bisher habe ich daraufhin auch keine negativen Reaktionen erfahren…kann also so falsch nicht sein, denke ich.
Manchmal kommen dann aber Zweifel…weil man sich nicht vorstellen kann, was das in Gänze nach sich zieht.

Lieben Gruß
Markus

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