Hallo Markus,
ich habe mal ein bisschen gelauert und folgendes gefunden.
Dezernent (lat. decernens „entscheidend“, „bestimmend“) • ist eine Funktionsbezeichnung im öffentlichen Dienst. == Kommunen == Auf kommunaler Ebene erfüllt der Dezernent ähnliche Aufgaben wie ein Bundesminister auf Bundesebene oder ein Landesminister auf Landesebene. In einigen Bundesländ…
Gefunden auf http://de.wikipedia.org/wiki/Dezernent
• Dezernent
Dezernent, Kulturgeschichte: andere Bezeichnung für [Referent]. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung kann besonders für genealogische sowie regional- bzw. lokalhistorische Forschungen nützlich sein.
Gefunden auf http://www.enzyklo.de/lokal/42134
• Dezernént
Dezernént (lat.), dasjenige Mitglied einer Behörde oder eines sonstigen Kollegiums, welches dem letztern über eine zu erlassende Verfügung oder über einen zu erteilenden Bescheid oder über einen sonst zu fassenden Beschluß Bericht erstattet (referiert). Dezernat, Berichterstattung; auch Bezei…
Gefunden auf http://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuens
• Dezernent
• [der; lateinisch] Leiter eines Dezernats.
• De¦zer¦nent [m. 10 ] 1 Leiter eines Dezernats 2 Sachbearbeiter 3 Berichterstatter (einer übergeordneten Dienststelle gegenüber)
Gefunden auf http://www.enzyklo.de/lokal/42303
• Dezernent
Referent , Sachbearbeiter
Gefunden auf http://www.openthesaurus.de/synonyme/Dezernent
Und bei mir im kleinen Stowasser, ein lateinisch-deutsches Schulwörterbuch steht unter de-cernö:
I 1. (Zweifelhaftes) entscheiden, ausmachen, bestimmen; 2. (Als Schiedsrichter) entscheiden, urteilen; 3. (von Versammlungen) Beschlüsse fassen, beschließen; occ. a. bestimmen, erklären; b. verordnen; c. anberaumen, festsetzen; d. zuerkennen, zuweisen; 4. (vom Einzelnen) dafür stimmen, sich erklären für; occ. beschließen, sich entschließen, sich vornehmen.
II1. (Im Kriege) entscheiden, die Entscheidung herbeiführen, (entscheidend) kämpfen, streiten; 2. Met. (mit Worten) streiten.
Aber Markus.
Du müsstest doch schon lange wissen, dass wir in Deutschland quasi in einem rechtsfreien Raum leben, da ja bekannter Weise der Geltungsbereich des Art. 23 GG. gestrichen wurde. Auf Grund dessen, haften die Richter persönlich für die Urteile, die sie fällen. Deshalb wird von den Richtern kein amtliches Schreiben unterschrieben. Deshalb wird so ein Schreiben ohne Unterschrift bzw. nur mit der Unterschrift vom Justizangestellten losgeschickt.
Warum meinst Du wohl Markus, warum auf den amtlichen Schreiben nur steht: Dieses Schreiben wurde maschinell gefertigt und ist auch ohne Unterschrift gültig!?
Weil wir Deutsche praktisch vogelfrei sind!
Gruß
Cajus
Gefällt mirGefällt mir